Bei den 15 Mitgliedern der Mitarbeitervertretung (MAV) handelt es sich um gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden. Diese vertritt die Interessen aller Beschäftigten in kirchlichen und caritativen Einrichtungen gegenüber dem Dienstgeber.
Die Aufgaben und Rechte der MAV sind vielfältig und reichen von der Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten sowie dem Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden über ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten bis hin zum Abschluss von Dienstvereinbarungen. Zudem setzt sich die MAV für gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und Mitarbeiterzufriedenheit ein und steht in engem Austausch mit der Klinikdirektion.