
Derzeit ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 13. Oktober 2019 in Kraft. Diese können Sie hier nachlesen.
Nach der Weiterbildungsverordung 2004
30 Monate durch Dr. med. Paul Schmitz
Nach der Weiterbildungsverordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung bis zum 31.12.2023 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Dr. med. Paul Schmitz
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
24 Monate durch Dr. med. Paul Schmitz
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Weiterbildungsbefugnis befristet bis zum 31.12.2023 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Dr. med. Paul Schmitz