Die Medizin entwickelt sich ständig fort, was zu einer verbesserten und effektiveren Behandlung von Patientinnen und Patienten führt. Daher legen wir großen Wert auf eine am aktuellen Wissensstand orientierte Fort- und Weiterbildung und fördern unsere Mitarbeitenden entsprechend.
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.09.2024
60 Monate durch Prof. Dr. med. Olaf Ortmann
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.09.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Olaf Ortmann
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.09.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Olaf Ortmann
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.09.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Olaf Ortmann