Stationäre Behandlung

Komfort und Serviceangebot

Wir bieten eine Reihe zusätzlicher Leistungen, die Sie gegen Aufpreis in Anspruch nehmen können. Teilweise werden diese Leistungen auch durch eine private Krankenversicherung oder eine private Zusatzversicherung abgedeckt. Neben der Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit der besonderen Unterbringung und spezieller Serviceleistungen während Ihres Klinikaufenthalts. Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und in einem angenehmen Ambiente schnell wieder genesen.

Unsere Wahlleistungen

  • Elektrisch verstellbare Komfortbetten
  • Separate Sitzecke im Zimmer, Relaxsessel im Einbettzimmer
  • Dusche mit Glastrennwand
  • Persönlicher Wahlleistungsservice durch unsere Serviceassistentinnen und -assistenten
  • Separate Menükarte mit zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten teils regionaler, hochwertiger Produkte
  • Hochwertige Bettwäsche und Frotteeware
  • Hand- und Badetücher mit täglichem Wechsel
  • Kostenlose Tageszeitungen 
  • Telefon und Fernsehen ohne Grundgebühr
  • Zuschlag für Einbettzimmer1  165,00 €
  • Zuschlag für Zweibettzimmer1  88,00 €
  • Unterbringung einer medizinisch begründeten Begleitperson 45,00 €
  • Unterbringung einer medizinisch nicht begründeten Begleitperson 80,00 €

inkl. der gesetzlichen MwSt.
je nach Verfügbarkeit // Preise gültig ab 21.07.2021

Das Familienzimmer bietet der Mutter sowie dem Partner bzw. der Partnerin die Möglichkeit zusammen mit ihrem Neugeborenen die erste Zeit gemeinsam zu verbringen. Diese Leistung wird nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen. Wir ziehen den Gesamtbetrag nach Ende des Aufenthaltes nach Erhalt einer SEPA-Einzugsermächtigung von Ihrem Bankkonto ein. Um den Aufnahmeprozess zu beschleunigen, können Sie gerne das Formular zur Anmeldung mitbringen.

Unterbringung im Familienzimmer (inkl. einer Begleitperson) 85,60 €
inkl. der gesetzlichen MwSt. (keine Erstattung durch Versicherungen)

Die ärztlichen Leistungen der Kliniken werden von liquidationsberechtigten angestellten Ärztinnen und Ärzten gesondert berechnet. Für die Berechnung der Wahlleistung „ärztliche Leistung“ finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte bzw. der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und -ärzte und der Bundespflegesatzverordnung Anwendung.

DKG Uroonkologisches Zentrum
Signet Netzwerk Green Deal
CCCO
DKG Darmkrebszentrum
Gynaekologisches Zentrum
CCC-WERA
UCCR
DKG Brustzentrum
CSJ_siegel_Geburtsklinik
DKG Onkologisches Zentrum
ASH Gold 2022-23
Netzwerk gegen Darmkrebs
DGAV Zertifizierungssignet Komp AdiposChir
qualitaetsmanagement
Traumazentrum Ostbayern
ATZ CURA Regensburg