Wenn Ihre stationäre Behandlung abgeschlossen ist, werden Sie durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin in einem ausführlichen Gespräch darüber informiert, was Sie zu Hause für Ihre weitere Genesung beachten sollten.
Weitergehende Behandlung
Ist nach Ihrem Aufenthalt in unserem Haus eine Rehabilitations-Maßnahme in einer anderen Klinik beziehungsweise eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich, steht Ihnen unser Sozialdienst hilfreich zur Seite. Er berät Sie und leitet die erforderlichen Schritte in die Wege. Das Stationspersonal stellt für Sie gerne den Kontakt her.
Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte sind nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung an das Krankenhaus für ihre Krankenversicherung zu leisten. Die Zuzahlung beträgt derzeit 10,00 € / Tag (max. für 28 Tage im Jahr). Befreit von der Selbstbeteiligung sind:
- Privatpatientinnen und Privatpatienten
- Heilfürsorgeberechtigte
- Patientinnen und Patienten mit Arbeitsunfällen
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
- Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Soweit Sie zur Zuzahlung verpflichtet sind, erhalten Sie nach Entlassung eine Zuzahlungsaufforderung/Rechnung per Post. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zahlbar.
Kontakt
Zentrales Belegungsmanagement (ZBM):
E-Mail belegung(at)csj.de
Telefon 0941 782-3000
Fax 0941 782-3015
Montag bis Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
Zentrale Patientenaufnahme (ZPA):
Telefon 0941 782-1111
Fax 0941 782-1115 oder -1116