Die Medizin entwickelt sich ständig fort, was zu einer verbesserten und effektiveren Behandlung von Patientinnen und Patienten führt. Daher legen wir großen Wert auf eine am aktuellen Wissensstand orientierte Fort- und Weiterbildung und fördern unsere Mitarbeitenden entsprechend.
Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
24 Monate durch Prof. Dr. med. Roland Büttner
Innerhalb der 24-monatigen Weiterbildungszeit müssen 6 Monate in der internistischen Intensivmedizin unter der Leitung des Weiterbilders abgeleistet werden.
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.06.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Roland Büttner
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
24 Monate durch Prof. Dr. med. Gabriele Kirchner
Innerhalb der 24-monatigen Weiterbildungszeit müssen zur Vermittlung der geforderten Weiterbildungsinhalte folgende Rotationen absolviert werden:
- Medikamentösen Tumortherapie für 6 Monate unter der Leitung von Prof. Dr. med. Wolfgang Herr (Universitätsklinikum Regensburg)
- Internistischen Intensivmedizin für 6 Monate unter der Leitung von Prof. Dr. Roland Büttner
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.06.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Gabriele Kirchner
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
12 Monate durch Dr. med. Volker Herold
Weiterzubildende müssen die restliche Zeit der Weiterbildung an einer vollbefugten Weiterbildungsstätte zum Facharzt (m/w/d) für Innere Medizin und Kardiologie mit Anbindung an eine Herzchirurgie ableisten. Die Befugnis umfasst nicht die 6 Monate internistische Intensivmedizin.
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.06.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Dr. med. Volker Herold
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
36 Monate durch Prof. Dr. med. Roland Büttner und Prof. Dr. med. Dierk Endemann
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
6 Monate durch Prof. Dr. med. Roland Büttner
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.06.2024 (Novelle Starteffekt)
6 Monate durch Prof. Dr. med. Roland Büttner