Wir legen großen Wert auf eine am aktuellen Wissensstand orientierte Fort- und Weiterbildung und fördern unsere Mitarbeitenden entsprechend, um eine verbesserte und effektivere Behandlung unserer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte
Nach der Weiterbildungsordnung 2004
36 Monate durch Prof. Dr. med. Bernhard Banas und Dr. med. Christiane Arnold
Innerhalb der 36-monatigen Weiterbildungszeit müssen 6 Monate in der internistischen Intensivmedizin unter der Leitung von Prof. Dr. med. Roland Büttner abgeleistet werden.
Nach der Weiterbildungsordnung 2021
Vorübergehende Weiterbildungsbefugnis mit Befristung zum 30.09.2024 (Novelle Starteffekt)
12 Monate durch Prof. Dr. med. Bernhard Banas
Nach der Weiterbildungsordnung 2004 i.d.F.v. 2018
18 Monate durch Prof. Dr. med. Bernhard Banas und Dr. med. Christiane Arnold
Die Weiterbildungsbefungnis umfasst nicht, den nach der Weiterbildungsordnung geforderten Abschnitt, für 6 Monate Notfallaufnahme