
Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber den Behandelnden, also der Ärztin oder dem Arzt bzw. der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen oder Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, einfordern möchten.
Der vorliegende Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung Ihrer Rechte als Patientin und Patient.
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