Mitarbeitende wie alle anderen auch

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten Andrea Franz im Interview

Andrea Franz ist seit Oktober 2022 Vertrauensfrau der Schwerbehinderten bei uns in St. Josef. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Titel und wen vertritt sie da eigentlich? Fragen, die wir für Sie in einem Interview geklärt haben. Schauen Sie doch mal rein!

Was hat Sie dazu gebracht, sich für die Rechte schwerbehinderter Menschen einzusetzen?

Die Mitarbeitervertretung ist auf mich zugekommen, ob ich mir dieses Amt wieder vorstellen kann. Ich selbst habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 und bin gleichgestellt. Daher kann ich die Lage meiner Kolleginnen und Kollegen gut einschätzen – und unterstütze sie gern. Ein Grad der Behinderung ist kein Makel.

Was sehen Sie als Ihren Auftrag?

Mir ist es einerseits wichtig, den Menschen zu vermitteln, dass jemand, der einen Grad der Behinderung hat, vollwertiger Mitarbeitender ist, wie alle anderen auch. Andererseits vertrete ich die besonderen Interessen dieser Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte ihnen deutlich machen, dass sie besondere Rechte haben und sie unterstützen.

Mit welchen Anliegen können sich Mitarbeitende an Sie wenden?

Kolleginnen und Kollegen, die einen Grad der Behinderung beantragen möchten, können sich gerne an mich wenden, ich unterstütze sie bei der Antragstellung. Auch bei Problemen im Arbeitsalltag, die sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung ergeben, bin ich gern für unsere Mitarbeitenden da.
Darüber hinaus stehe ich auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Selbstverständlich steht auch meine Stellvertreterin Carmen Hammermeier als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die ihre Schwerbehinderung nicht offiziell zu erkennen geben? Und – falls ja – warum ist das so?

Das kann ich natürlich nicht genau sagen, aber ich fürchte, das ist so. Dafür sehe ich zwei Gründe: zum einen wissen viele vermutlich nicht, wann sie einen GdB beantragen können. So ist beispielsweise oftmals nicht bekannt, dass man z. B. auch mit Diabetes Typ 1 einen Antrag stellen kann.
Zum anderen – und das finde ich persönlich sehr tragisch – weil sie einen Nachteil fürchten. Dabei unterstützt unsere Geschäftsleitung und auch unser Träger, die Caritas, die Einstellung und Gleichstellung von Menschen mit einem Grad der Behinderung ausdrücklich. Hinzu kommt, dass ein Grad der Behinderung vertraulich behandelt werden muss. Leider entgeht diesen Menschen dann auch der sogenannte „Nachteilsausgleich“.

Welche Chancen entgehen den Betroffenen dadurch?

Zum einen natürlich die Unterstützung durch Hilfsmittel. Benötigt jemand aufgrund seiner Einschränkung besondere Arbeitsmaterialien, beantragen wir diese in der Regel gemeinsam. Zudem stehen schwerbehinderten Menschen ab einem GdB von 50 fünf Tage mehr Urlaub zu und ab einem GdB  von 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden. Diese bewirkt einen höheren Kündigungsschutz.
Betroffene haben darüber hinaus steuerliche Vorteile – das können jährlich mehrere hundert Euro sein. Wichtig ist es hier, dass die Kolleginnen und Kollegen ihren Grad der Behinderung der Personalabteilung mitteilen. Hier möchte ich nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses vertraulich behandelt wird.

Was würden Sie sich wünschen?

Dass Menschen, die einen GdB beantragen möchten, keine Scheu haben, sich bei mir zu melden. Ich unterstütze sie gerne. Und, dass diejenigen, die bereits einen anerkannten GdB haben, die Angst verlieren, dies in der Personalakte vermerken zu lassen, damit sie die Rechte bekommen, die ihnen zustehen.

Vielen Dank für das Interview!

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