Der medizinische Nutzen muss überwiegen

Strahlenschutz in der Radiologie: Fachwissen und Technik schützen Patienten

Am 24. Januar 1896 durchleuchtete Wilhelm Conrad Röntgen unter dem Jubel der Menge zum ersten Mal eine menschliche Hand vor großem Publikum. Auch 126 Jahre danach zählen Röntgen und Co. zu den wichtigsten Erfindungen in der Medizin. Doch das Thema Strahlenbelastung sorgt bisweilen für Verunsicherung.

„Egal, ob Röntgen, CT oder Mammografie: die Strahlenbelastung ist bei ganz vielen Patientinnen und Patienten Thema“, berichtet Prof. Dr. Johannes Seitz. „Im Gegensatz zu den Anfängen hat sich die Strahlenbelastung jedoch deutlich reduziert. Röntgen wir heute eine Hand, ist die Strahlendosis 1.500 Mal geringer als 1896“, erklärt der Direktor des Instituts für Radiologie am Caritas-Krankenhaus St. Josef.

Seit damals hat sich technisch eine Menge getan: „Unser neuestes CT arbeitet mit der sogenannten iterativen Bildrekonstruktion. Dieses relativ neue Verfahren verringert sogenannte Artefakte, also Fehler im Bild, die allgemein als „Rauschen der Bilder“ bezeichnet wird. Mit Hilfe dieses aufwendigen Berechnungsverfahren ist das Bildergebnis trotz geringerer Strahlungsdosis meist genauso gut oder besser.“ Auch können Bildfehler durch implantierte Prothesen deutlich reduziert werden. Ein weiterer Vorteil: das Gerät arbeitet mit künstlicher Intelligenz und erkennt, an welchen Körperstellen es gerade scannt und passt die Strahlendosis automatisch noch während des Untersuchungsvorgangs an, ohne dass die Bildqualität leidet.

Der technische Fortschritt hat die Strahlenbelastung deutlich reduziert und bewegt sich zum Teil auf alltäglichem Niveau wie Beispiele verdeutlichen: Wer von Frankfurt nach New York und zurückfliegt, ist einer Strahlenbelastung von etwa 0,1 mSv (Mikorsievert) ausgesetzt, die natürliche Strahlenbelastung pro Jahr liegt sogar bei 2 mSv. Beim Röntgen der Hand sind es nur 0,01 bis 0,1 mSv, ein CT des Abdomens, also des Bauchraums, kann allerdings zu einer Strahlenbelastung von 2 bis 6 mSv führen. „Wenn wir diese Werte in Relation setzen, können die Patientinnen und Patienten die Strahlenbelastung etwas besser einordnen“, so der Radiologe.

Nur medizinisch notwendige Untersuchungen

Zudem gilt der Grundsatz: „Es wird nur geröntgt oder ein CT angefertigt, wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Der gesundheitliche Nutzen muss immer höher sein als ein möglicher Schaden“, erläutert PD Dr. Christoph Nießen, stellvertretender Direktor des Instituts für Radiologie. „Wir prüfen daher sehr genau, ob die Indikation, also der Grund für eine derartige Untersuchung gegeben und für die weitere Behandlung zwingend nötig ist, oder ob alternativ beispielsweise auch eine strahlungsfreie Ultraschall- oder MRT-Untersuchung in Frage kommt.“

Um diese Entscheidung treffen zu können, braucht es nicht nur die entsprechende radiologische Kompetenz. Jeder, der medizinische Strahlung anwendet, muss zusätzlich die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben und alle fünf Jahre mittels zertifizierter Kurse aktualisieren. Zudem prüft die Bayerische Landesärztekammer in regelmäßigen Abständen stichprobenartig die Untersuchungsergebnisse. Es wird geprüft, ob die Untersuchung wirklich nötig war, ob wir das richtige Verfahren mit der entsprechenden Strahlendosis angewandt haben und auch, ob eine ausreichende Bildqualität vorliegt und ob die Bilder auch korrekt befundet wurden. Die Vorteile liegen für Dr. Nießen auf der Hand: „Aufgrund dieser Prüfungen, des technischen Fortschritts und der Kompetenz unserer Mitarbeitenden dürfen die Patientinnen und Patienten bei uns in St. Josef sicher sein, dass jede Untersuchung einen medizinischen Mehrwert hat und nur die gerade notwendige Menge an Strahlen zum Einsatz kommt, die für eine sichere Diagnose unbedingt erforderlich ist.“

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